Warnung vor falschen Rauchmelderprüfern
Die Polizei warnt davor, dass Personen sich als Prüfer ausgeben, welche das Vorhandensein von Rauchmeldern in der Wohnung prüfen wollen. Ziel ist, in die Wohnung zu gelangen und sich zunächst mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen.
In der Folge gibt es in Wohnanlagen ein erhöhtes Aufkommen von Einbrüchen und Diebstählen.
Immer einen Ausweis zeigen lassen, in der Regel kommt kein Prüfer ohne vorherige schriftliche Anmeldung zu den Wohnungsbewohnern. Zusätzlich einen Betriebsausweis (Stadtwerke, Verwaltungsbehörde) zeigen lassen. Wenn noch Zweifel bestehen, die Polizei rufen oder bei den zuständigen Stadtwerken anrufen und die Rechtmässigkeit der Prüfung hinterfragen.
KW 08 / 2016
Wer als Eigentümer nicht selbst räumen und streuen kann, darf den Winterdienst auf Dritte übertragen. Da sich Eigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht damit nicht entledigen können, bleiben sie verpflichtet, denjenigen, dem der Winterdienst übertragen wurde, regelmäßig und fortlaufend zu kontrollieren. Wer als Vermieter den Winterdienst auf mehrere Mieter überträgt, muss einen Streuplan vorgeben und stichprobenartig prüfen, ob die Mieter den Plan einhalten. Dazu hat sich die Ausgabe von „Schneekarten“ bewährt. Derjenige Mieter mit der Schneekarte räumt und gibt die Karte an den nächsten Mieter weiter, vorausgesetzt, dass er tatsächlich witterungsbedingt räumen musste. So kommt jeder Mieter an die Reihe und ist sich seiner Verantwortung bewusst. Der Vermieter genügt seiner Kontrollpflicht, wenn er die Mieter zumindest zwei- bis dreimal in der Woche überprüft. Eine monatliche Kontrolle soll nicht genügen.
Voraussetzung für die Übertragung ist, dass der Mieter mietvertraglich, meist in der Hausordnung, zum Winterdienst verpflichtet ist. Mieter im Erdgeschoss sind keinesfalls gewohnheitsrechtlich verpflichtet, den Winterdienst zu übernehmen. Wer als Mieter körperlich oder zeitlich außerstande ist, diese Pflicht erfüllen, muss aus Gründen der Gleichbelastung aller Mieter für eine Vertretung sorgen. Dazu kann er sich mit den Nachbarn absprechen oder auf eigene Kosten einen Dienstleister beauftragen
KW 01 / 2016
BGH schützt Wohnungseigentümergemeinschaft
Karlsruhe - Gaspreisklauseln, die den Preis an die Entwicklungen des Heizölpreises
binden, gelten nicht für Wohnungseigentümergemeinschaft
Wohnungseigentümergemeinschaft
In den vorliegenden Fällen hatten Eigentümergesellschaften sich auf den BGH berufen, der Gaspreisklauseln in Sonderverträgen kassiert hatte. Dabei müssten Preiserhöhungen begründet werden, aber
gesunkene Beschaffungspreise auch an den Verbraucher weitergegeben werden. Dies gelte allerdings nicht für gewerbliche Kunden, so das Gericht in einem weiteren Urteil, da solche Kunden in einer
professionellen Funktion Energie einkaufen und als Kaufleute Verträge bei der Unterzeichnung anders bewerten können als Privatpersonen.
KW 12 / 2015
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
KW 01 / 2015